Vorstellung des Kleingartenkonzeptes erhitzte die Gemüter


06. November 2023

Seit mehr als zwei Jahren arbeitet das Rostocker Grünamt am Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“. Es basiert auf einem Modellvorhaben des Bundes mit einhergehender 145 000 Euro Förderung.

Die Kleingartentradition in Rostock ist historisch gewachsen und bis heute ungebrochen. Kleingärten sind wichtiger Bestandteil der grünen Infrastruktur, nehmen etwa die Hälfte der städtischen Grünflächen ein und werden von den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen genutzt. Es geht um nicht weniger als 150 Kleingartenanlagen mit 15 000 Parzellen auf insgesamt 660 Hektar Land. Mit dem Wachstum der Stadt werden jedoch immer mehr Flächen für Wohnen und Gewerbe benötigt. Der Baudruck auf die Kleingartenflächen zu. Ziel des Konzeptes sei, die städtischen Kleingärten zu sichern und dabei die Bedarfe der Stadtentwicklung zu decken, formuliert Senatorin Ute Fischer-Gäde in einem begleitenden Imagefilm.

In der Oktobersitzung des Ortsbeirates Warnemünde/ Diedrichshagen stellte Grünamtsmitarbeiter Gerrit Pluntke das „wohlmeinende“ Pamphlet vor und erntete dafür heftige Kritik. Ging es doch um Überversorgung und Erhaltungsstufen und Entwicklungsmöglichkeiten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Die Diskussion um die Kleingartenlandschaft im Ostseebad erhitzte die Gemüter der zahlreich erschienenen Laubenpieper. Aus ihrer Sicht sind die Aussagen zum Erhalt der Kleingartenanlagen im vorliegenden Entwurf nämlich nicht verbindlich genug formuliert. Sie fürchten um den Bestand ihrer Parzellen in Warnemünde.

Ein Kritikpunkt ist das Verhältnis Kleingärten zu Geschosswohnungen. Danach ist Warnemünde „überversorgt“: „Der Richtwert von 1:9 – ein Kleingarten auf neun Geschosswohnungen – sichert gemäß einer Empfehlung des Deutschen Städtetages die Versorgung mit Kleingärten“, argumentierte Pluntke. In Warnemünde müsse man von 1:7 ausgehen. Die Gärtner stellten dagegen fest, dass längst nicht alle Parzellen im Ostseebad auch durch Warnemünder bewirtschaftet würden. Ganz im Gegenteil kämen viele Nutzer doch aus den Rostocker Neubaugebieten.

520 Unterschriften wurden allein in der Anlage „Am Moor“ gegen das Kleingartenentwicklungskonzept gesammelt und an den Ortsbeirat übergeben. „Es ist auffällig, dass verbindliche Aussagen zum Erhalt der Kleingärten fehlen. Absichtserklärungen nützen nichts“, stellte der Vorsitzende des Kleingartenvereins, Axel Hinz, fest. Zudem spreche Senatorin Ute Fischer-Gäde in ihrem Imagefilm vom „Luxusgut Kleingarten“ und „privilegierten Kleingärtnern“. Völlig unklar scheint die Einteilung in Erhaltungsstufen. So sind in Warnemünde die Anlagen „Am Moor“ und „Fischinsel“ der Erhaltungsstufe 2 und die benachbarten Anlagen „An der Laak“ und „Am Schleusenberg“ der Erhaltungsstufe 3 zugeordnet. „Was unterscheidet die Anlagen voneinander“, hinterfragte Axel Hinz und forderte Klarstellung. 

Aus Sicht von Sybille Bachmann, die ebenfalls zu Gast in der Ortsbeiratssitzung war, verbinde das Konzept zwei Elemente: Die Entwicklung von bestehenden Anlagen und ein Abbaukonzept für die Gärten. „Es sollte nicht Aufgabe des Grünamtes sein, den Abbau von Kleingärten voranzutreiben“, sagt das Bürgerschaftsmitglied. Ein Ausgleich bei Inanspruchnahme von Gärten sei durch das Bundeskleingartengesetz geregelt. „Jetzt kann mit diesem Konzept gezielt überplant werden, ohne dass eine echte Abwägung stattgefunden hat“, warnte Bachmann. Die Erhaltungsstufen, seien demnach eigentlich Abbaustufen und teilweise nicht nachvollziehbar. „Zudem ändert sich die Lage in den kommenden Jahren, etwa bei der Nähe zum ÖPNV, da dieser ausgebaut wird.“

Der Warnemünder Umweltausschuss hat das Konzept intensiv und kontrovers diskutiert. „Uns missfällt, dass man angesichts des Klimawandels falsche Zeichen setzt“, sagte der Ausschussvorsitzende, Mathias Ehlers. Nachbesserungsbedarf sieht auch der Bauausschuss: „Das Konzept enthält Punkte, die unbedingt überarbeitet werden müssen“, meinte Alexander Prechtel.

Der Ortsbeirat Warnemünde/ Diedrichshagen wollte noch kein Votum zur Beschlussvorlage mit zahlreichen Änderungsanträgen abgeben und vertagte die Entscheidung auf die nächste Sitzung. 


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