EU-Fischereirat bestätigt Ausnahmen für die handwerkliche Küstenfischerei – mehr Fangmöglichkeiten für Sprotten und Schollen, Dorsch bleibt geschützt
Die Kleine Küstenfischerei darf auch 2027 gezielt Hering in der westlichen Ostsee fangen. Die dafür vorgesehene Fangmenge bleibt mit 435 Tonnen auf dem Niveau des Vorjahres. Auch Dorsch darf weiterhin als Beifang angelandet werden, allerdings gelten dafür strenge Mengenbegrenzungen. Darauf haben sich die für Fischerei zuständigen EU-Minister bei ihrem Treffen in Luxemburg geeinigt.
Die gezielte kommerzielle Fischerei auf Dorsch und Hering durch größere Fischereibetriebe bleibt vor den Küsten Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins dagegen weiterhin untersagt. Für die Kleine Küstenfischerei gilt eine Ausnahme: Sie darf mit passiven Fanggeräten wie Stellnetzen und Reusen gezielt Hering fangen.
Die Kleine Küstenfischerei ist ein traditionsreiches Handwerk an der Ostseeküste. Sie wird vor allem mit kleineren Schiffen von weniger als zwölf Metern Länge in küstennahen Meeres- und Boddengebieten betrieben. Bereits 2026 durften deutsche Fischer 435 Tonnen Hering aus der westlichen Ostsee entnehmen. Diese Menge gilt nun auch für 2027.
Beim Dorsch ist weiterhin keine ausreichende Erholung des Bestands in Sicht. Deshalb bleibt die gezielte Fischerei auf die Art in der westlichen Ostsee verboten. Für unvermeidbare Beifänge in der deutschen kommerziellen Fischerei gilt 2027 weiterhin eine Obergrenze von 57 Tonnen.
Auch für Freizeitangler bestehen strenge Regeln: In der gesamten westlichen und östlichen Ostsee gilt ein ganzjähriges Fangverbot für Dorsch. Geht beim Angeln auf andere Fischarten dennoch ein Dorsch an den Haken, muss er sofort und schonend zurückgesetzt werden.
Bei anderen Fischarten steigen die Fangmöglichkeiten für deutsche Fischer. Die zulässige Fangmenge für Sprotten wird 2027 erhöht. Statt bislang 12.622 Tonnen dürfen dann 18.222 Tonnen gefangen werden. Nach Angaben des EU-Rates entspricht die Entscheidung den wissenschaftlichen Empfehlungen. Sie berücksichtige das deutliche Wachstum des Bestands und die Erwartung, dass sich dieser Trend fortsetzt.
Auch bei Schollen gibt es eine leichte Erhöhung: Die Fangmenge steigt von 873 Tonnen im Jahr 2026 auf 894 Tonnen im kommenden Jahr.
Für das Angeln auf Lachs werden die bisherigen Regelungen fortgeführt. Freizeitangler dürfen damit auch 2027 einen Besatzlachs pro Tag entnehmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer begrüßte die Einigung. Die Fischerei an den Küsten sei nicht nur ein Wirtschaftszweig, sondern auch ein wichtiges Kulturgut und Teil der regionalen Heimat. Die Beschlüsse bauten auf jahrzehntelangen Bemühungen zur Erholung der Fischbestände auf und ermöglichten zugleich, dass wichtige Fischereien weitergeführt werden könnten. Neue Einschränkungen gebe es nicht. Entscheidend sei eine Balance zwischen Schutz und Nutzung.
Die Herausforderungen für die Ostsee bleiben allerdings groß. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) ist sie das am stärksten verschmutzte Meer Europas. Zu den Belastungen zählen der Verlust biologischer Vielfalt, der Klimawandel, die Überdüngung des Meeres sowie vergangene und möglicherweise weiterhin bestehende Überfischung. Hinzu kommen erhöhte Schadstoffkonzentrationen, darunter Rückstände von Arzneimitteln und Abfälle. Die aktuellen Fangregelungen stehen damit weiterhin im Spannungsfeld zwischen dem Schutz empfindlicher Fischbestände und dem Erhalt der traditionellen Küstenfischerei.
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