Neue Strandsatzung für Rostocks Ostseestrände beschlossen: Mehr Flexibilität für Hundebesitzer und Strandgäste


27. Mai 2026

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat ihre Strandsatzung umfassend überarbeitet. Vorgestellt wurden die Änderungen jetzt von Denise Johannßon von der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen. Zuvor waren die Anpassungen bereits mit den Ortsbeiräten Warnemünde/Diedrichshagen sowie Markgrafenheide/Hohe Düne abgestimmt worden.

Im Mittelpunkt der Novellierung stehen eine flexiblere Nutzung der Strandabschnitte, vereinfachte Kontrollmöglichkeiten für die Strandvögte sowie neue Sicherheits- und Ordnungsvorgaben.

Hundestrände werden erweitert

Besonders Hundebesitzer dürfen sich über spürbare Erleichterungen freuen. In Warnemünde wurde der Hundestrand erweitert. Der mittlere Bereich reicht künftig vom Strandaufgang 28 bis zum Strandaufgang 34. Gleichzeitig entfällt hier die bisherige zeitliche Einschränkung. Hundebesitzer sind außerdem am Strandabschnitt 40 sowie 8 und 9 – hier allerdings nur von 21 bis 9 Uhr – willkommen. „Dies erleichtert natürlich die Kontrolltätigkeit der Strandvögte und kommt den Hundebesitzern entgegen“, erläuterte Denise Johannßon während der Sitzung.

Auch in Markgrafenheide und Hohe Düne gibt es Veränderungen. Dort wurde der östliche Hundestrand weiter Richtung Osten verlegt. Gäste des Campingplatzes erreichen den Bereich damit künftig schneller und können zugleich Angebote wie die Strandbewirtschaftung und Feuerschalen vor Ort nutzen. Zusätzlich wurde der westliche Hundestrand erweitert. Auch hier entfällt die zeitliche Begrenzung.

Mehr Flexibilität bei FKK- und Mischbereichen

Neu geordnet wurde außerdem die Aufteilung der Strandabschnitte zwischen Warnemünde und Diedrichshagen. An den reinen FKK-Bereich zwischen den Strandaufgängen 18 bis 24 schließt sich künftig bis zum Strandaufgang 40 ein durchgehender gemischter Strandabschnitt an. Bislang war dieser Bereich zusätzlich in gemischten Strand und Textilstrand unterteilt.

Die neue Regelung soll den Gästen mehr Freiheit bei der Strandnutzung ermöglichen und zugleich die Arbeit der Strandaufsicht vereinfachen.

Auch in Markgrafenheide wird der bisher sehr große FKK-Bereich verkleinert und um gemischte Strandabschnitte ergänzt. Zudem bleibt der Abschnitt zwischen Strandaufgang 4 und 10 weiterhin reiner FKK-Strand. Ab Strandaufgang 19 beginnt der reine Textilstrand, sodass beide Strandbars offiziell im Textilbereich liegen. FKK-Fans kommen dann zwischen den Aufgängen 32 und 34 wieder auf ihre Kosten.

Verbot von privatem Feuerwerk aufgenommen

Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung betrifft Sicherheit und Ordnung am Strand. So wurde das Verbot des Abbrennens und Abfeuerns pyrotechnischer Gegenstände ausdrücklich in die Strandsatzung aufgenommen.

Hintergrund ist der Beschluss der Rostocker Bürgerschaft, wonach es an den Ostseestränden ab dem Jahreswechsel 2026/2027 kein privates Silvesterfeuerwerk mehr geben soll. Feuerwerke bleiben künftig nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.

Rote Flagge: Badeverbot jetzt Ordnungswidrigkeit

Konkretisiert wurde außerdem das Badeverbot bei gehisster roter Flagge. Verstöße gelten nun ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit. Damit sollen die Sicherheitsregeln an den Stränden klarer gefasst und konsequenter durchgesetzt werden können.

Neue Schilder sollen Orientierung verbessern

Auch die Beschilderung an den Stränden wird verbessert. Ortsbeiratsmitglied Thomas Schneider erinnerte daran, dass während der Auswertung der vergangenen Saison gemeinsam mit den Strandvögten vereinbart worden sei, die Bereiche künftig deutlicher zu kennzeichnen.

Geplant sind unter anderem Hinweisschilder wie „Anfang FKK“, „Ende FKK“ oder „Hundestrand“. Denise Johannßon kündigte an, dass die neuen Schilder bereits auf dem Betriebshof lagern und zeitnah aufgestellt werden sollen.

Bürgerschaft beschließt Satzung unverändert

Die Rostocker Bürgerschaft hat die novellierte Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet schließlich unverändert beschlossen. „Sie tritt jedoch grundsätzlich erst mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung beziehungsweise zu dem in der Satzung bestimmten Zeitpunkt in Kraft“, so Johannßon. Die maßgebliche Bekanntmachung erfolgt online unter den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt, rostock.de/bekanntmachungen oder auch im Stadtanzeiger.


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Beate - 28.05.2026 um 15:33 Uhr
Das hört sich doch ganz gut an. Weiß nicht, warum jetzt wieder gemeckert wird.
Einzig, wie schon erwähnt, sollte es auch an hinteren Strandabschnitten ordentliche Toiletten geben, damit die Besucher nicht mehr jedes Gebüsch für ihre Notdurft nutzen.
Bettina Nitz - 28.05.2026 um 14:28 Uhr
Besteht für die Hunde eine Leinenpflicht ?
ramona wendt - 28.05.2026 um 12:46 Uhr
finde ich alles sinnvoll, wünsche mir aber sehr durchgängige bojen in w'münde und hohe düne/markgrafenheide, welche die boote abhalten, im schwimmbereich zu ankern. das ist echt störend und auch gefährlich. grade im abschnitt zwischen hohe düne und markgrafenheide landen dort fast täglich die kleinen boote an. ich tauche beim schwimmen oft unter und wäre auch schon fast überfahren worden - im stehbereich!
Kleczka - 28.05.2026 um 09:03 Uhr
Das ist doch einmal eine Strandsatzung die versucht jedem gerecht zu werden..Endlich etwas sehr positives für die Besucher und Anwohner des Ostseebades.Wenn es jetzt noch gelingt die Infrastruktur wie z.b. die Toiletten am Strandaufgang der Jugendherberge in Schuss zu bringen, dann kann der Sommer kommen !
Wilfried Nitz - 27.05.2026 um 19:10 Uhr
Haben die Hundebesitzer gegen Familien und Kinder gewonnen!
Glückwunsch Rostock!
Doris - 27.05.2026 um 11:22 Uhr
Hoch leben die Hunde, Menschen werden von ihnen verdrängt!
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