Kurtaxe für Wohnmobile und Boote, ja oder nein?


11. Dezember 2015

Ein echtes Dauerbrennerthema in Warnemünde sind neben der völlig unzureichenden Park- und Toilettensituation die Wohnmobile. Sind sie nun kurabgabepflichtig, ja oder nein und wenn ja, wer soll die Gelder einkassieren?

Für die Tourismuszentrale steht die Erhebung der Kurtaxe von Wohnmobilurlaubern in direktem Zusammenhang mit der nicht vorhandenen Infrastruktur: „Die Erhebung der Kurabgabe geht mit den Anforderungen der Urlaubsgäste und der zur Verfügung stehenden Infrastruktur einher. Bei ‚Wohnmobilisten‘ bezieht sich dies vor allem auf Sanitäranlagen, Entsorgungsmöglichkeiten für Chemietoiletten oder Strom- und Wasseranschlüsse. Diese sind auf Parkplätzen, im Gegensatz zu vollausgestatteten Camping- bzw. Wohnmobilstellplätzen, nicht gegeben. Es handelt sich um reine Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile und die Nutzungsgebühr ist daher durch die jeweils geltende Parkentgeldordnung geregelt“, sagt Beate Hlawa von der Tourismuszentrale. Aus ihrer Sicht kann demnach keine Kurtaxe geltend gemacht werden.

Völlig anders sieht das der Warnemünder Ortsbeirat. Der Vorsitzende Alexander Prechtel hat die städtische Kurabgabensatzung in der geänderten Fassung vom 28. November 2007 studiert und ist fündig geworden. Dort steht nämlich geschrieben, dass die Kurtaxe in Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide zu entrichten ist und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die zu Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen genutzt werden. Die eingenommenen Gebühren sollen nämlich genau für die „Herstellung, Anschaffung, Erneuerung und Unterhaltung“ dieser Anlagen verwendet werden. Kurabgabepflichtig sind also alle Personen ab 16 Jahren, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und keine Tagesgäste sind – „unerheblich ob der Aufenthalt in einem Hotel, einer Pension, einer Ferienwohnung oder Privatunterkunft, einem Wohnwagen, einem Zelt oder auf einem Boot bzw. anderen Unterkunftsmöglichkeiten genommen wird.“

Der Ortsbeiratschef hat weiterrecherchiert und geht nach seinen privaten Erhebungen davon aus, dass sich allein von Juni bis September jede Nacht über 100 Wohnmobile in Warnemünde aufhalten. Auch die Zahl der Segel- und Motorboote ist beträchtlich. „Selbst wenn man davon ausgeht, dass pro Fahrzeug nur zwei kurabgabepflichtige Personen übernachten, ergibt sich eine jährliche Gesamtkurabgabe in einem hohen fünfstelligen Bereich. Allein von diesen bisher aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erhobenen Einnahmen könnte in Warnemünde alle zwei bis drei Jahre eine neue Toilette gebaut werden“, so seine Argumentation. Abzuwickeln sei die Erhebung der Kurabgabe sogar relativ einfach über die Parkplatzbetreiber und/oder 400 Euro-Zeitkräfte. Laut Prechtels Rechnung sind der Kommune durch den satzungswidrigen Verzicht auf die fällige Kurabgabe in den vergangenen Jahren Einnahmen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro entgangen.

In seinem Anschreiben an die Stadtverwaltung formuliert der Warnemünder die Bitte an den Bürgermeister, durch geeignete Maßnahmen künftig sicherzustellen, dass die Kurtaxe auch von Urlaubern, die mit Wohnmobilen oder Booten anreisen und im Ostseebad übernachten, satzgemäß erhoben wird. Er bittet außerdem um eine Stellungnahme des Verwaltungsoberhauptes, weshalb entgegen der Satzung in den genannten Fällen bislang keine Kurabgabe erhoben wurde.

Einig sind sich Tourismuszentrale und Ortsbeirat darin, dass die Bedingungen für Wohnmobilurlauber in Warnemünde absolut nicht zufriedenstellend sind. „Aus touristischer Sicht wäre die Schaffung von zusätzlichen Campingmöglichkeiten in Warnemünde mit der erforderlichen Infrastruktur ein begrüßenswerter Schritt, um der Nachfrage dieser Zielgruppe besser gerecht zu werden“, so Hlawa. Auf der ehemaligen Deponie im Weidenweg sollte schon im Sommer 2014 ein Wohnmobilstellplatz entstehen. Als Betreiber hatte sich seinerzeit die städtische Wohnungsgesellschaft Wiro gefunden. Wegen eines Formalfehlers und Klage eines Anwohners in der Gartenstraße wurde das Projekt gekippt. In der ersten Hälfte des kommenden Jahres soll der B-Plan „Wohnmobilstellplatz Warnemünde“ erneut in die Bürgerschaft.


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