Kurabgabe: Auch Wohnmobile und Boote müssen zahlen


17. April 2016

Jetzt ist es amtlich: Künftig sollen auch Urlauber, die mit Wohnmobilen, Wohnwagen oder Booten anreisen und in Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne oder Markgrafenheide übernachten, die Kurabgabe zahlen. Die Gebühr wird zur Herstellung und Unterhaltung öffentlicher touristischer Einrichtungen verwendet und ist satzungsgemäß auch dann zu entrichten, wenn derlei Anlagen gar nicht genutzt werden. Einen entsprechenden Antrag hatte der Warnemünder Ortsbeiratsvorsitzende Alexander Prechtel zur Entscheidungsfindung in die Bürgerschaft gereicht. Er forderte außerdem, abzuklären, warum die Abgabe entgegen der Kurabgabensatzung in den genannten Fällen bislang nicht erhoben wurde. Nach Aussage Prechtels ist davon auszugehen, dass sich allein in der Saison jede Nacht etwa 100 Wohnmobile im Seebad aufhalten. „Selbst wenn man davon ausgeht, dass pro Fahrzeug nur zwei kurabgabepflichtige Personen übernachten, ergibt sich so ein jährlicher Fehlbetrag in einem hohen fünfstelligen Bereich“, rechnet der Warnemünder vor. Die Rostocker Bürgerschaft hat diesem Antrag einstimmig entsprochen.

Die Tourismuszentrale erläutert dazu, dass Tagesgäste und durchreisende Personen, die nach 20.00 Uhr anreisen und vor 9.00 Uhr des darauffolgenden Tages wieder abreisen, von der Kurabgabepflicht ausgenommen sind. Die Touristiker sind der Meinung, dass die meisten Caravantouristen Tagesgäste oder eben durchreisende Personen seien. „Die Kurabgabe für Bootsurlauber wird künftig zusammen mit der Liegegebühr erhoben. Für Caravantouristen werden wir Informationskästen auf den betreffenden Parkplätzen aufstellen. Hier erhalten die Gäste zukünftig Hinweise zur Kurabgabesatzung, Tarifen, Abgabestellen und Verwendung der Kurabgabe“, informiert Beate Hlawa von der Tourismuszentrale. Laut Satzung sind die Gäste in der Bringschuld, das heißt, sie müssen sich bei der zuständigen Verwaltung anmelden und ihren Kurbeitrag dort zu entrichten. Die Zahlung der Kurabgabe kann täglich in der Warnemünder Tourist-Information vorgenommen werden. Als Dankeschön erhalten die Gäste dort das Kurkartenheft mit zahlreichen Rabatten für Einzelhandel, Gastronomie und Erlebnisanbieter.

„Caravantouristen in Markgrafenheide und Schiffseigner, die den Yachthafen Hohe Düne nutzen, kommen ihrer Kurabgabepflicht bereits nach“, ergänzt Tourismusdirektor Matthias Fromm. Die Hypothese, dass der Stadt Rostock im vergangen Jahr 100.000 Euro verloren gegangen sind, kann er anhand einer Beispielerhebung am Parkplatz Mitte in 2015 nicht bestätigt. „Der Sicherheitsdienst wird angehalten, darauf zu achten, dass auf Parkplätzen keine Übernachtung erfolgen darf.“ Für Boote, die einen Liegeplatz am Strom mieten, wird der Hafenkapitän um Unterstützung gebeten. Das Hafen- und Seemannsamt hat bereits die Zusammenarbeit mit der Tourismuszentrale hinsichtlich der Möglichkeiten der Kassierung zugesagt.

Ortsbeirat wie Tourismuszentrale sind sich einig, dass Warnemünde schnellstens einen Wohnmobilstellplatz braucht. „Es müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie sanitäre Einrichtungen, Strom- und Wasseranschlüsse. Überlegungen in dieser Hinsicht gibt es für den Parkplatz Rohrmannsche Koppel. Es steht uns als Stadt nicht gut zu Gesicht, ohne diese touristische Infrastruktur vorzuweisen, Kurabgabe zu verlangen“, betont Fromm. Im ersten Halbjahr 2016, wahrscheinlich schon im Mai, soll dem Ortsbeirat ein entsprechender B-Plan vorgestellt werden. Ein erster Versuch dazu ist kläglich gescheitert: Schon im Februar 2012 hatte die Bürgerschaft für einen Wohnmobilstellplatz auf der alten Deponie im Weidenweg gestimmt. Der Bebauungsplan wurde im April 2014 wegen Verfahrensfehlern für null und nichtig erklärt. Abzuwarten bleibt außerdem, wie ein offizieller Stellplatz bei den Wohnmobilurlaubern ankommt, denn direkt an der Wasserkante, auf der Mittelmole, ist es eben doch am schönsten.


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