Anlässlich des bevorstehenden 6. Warnemünder Wintervergnügens kann auch sonntags der Shoppinglust gefrönt werden: Am Sonntag, den 1. Februar, dürfen Gewerbetreibende ihre Ladengeschäfte im Ostseebad von 11.30 bis 20.00 Uhr öffnen.
Grundlage für diese Sonderregelung ist das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern. Darin ist festgelegt, dass außerhalb der Bäderregelung „aus besonderem Anlass“ – und als solcher gilt das bunte Winter-Familienwochenende – geöffnet sein darf. Das teilt das Rostocker Stadtamt heute mit.
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