Gestern hat nun endlich reagierte auch die Rostocker Stadtverwaltung auf den Abriss der beiden alten Bahnwohnhäuser auf der Mittelmole. Die Stellungnahme greift die bisherige Wiro-Argumentation auf und stellt sich als Gesellschafterin hinter das kommunale Wohnungsunternehmen. „Der Abbruch dieser beiden Häuser erfordert keine Abbruchgenehmigung… Es handelt sich auch nicht um Einzeldenkmale oder Gebäude in einem Denkmalbereich… die Häuser Am Bahnhof 7a-d waren in einem auf den ersten Blick nicht erkennbaren sehr desolaten Zustand, so dass eine Sanierung in einen zeitgemäßen Zustand nicht sinnvoll gewesen wäre…“
„Für uns ist das ein deutliches Indiz dafür, dass der strittige Funktionsplan trotz breiter Ablehnung und entgegen aller Aussagen für Stadt und Wiro bereits ‚festgemeißelt‘ ist. Damit offenbart sich der Widerspruch zu allen öffentlichen Verlautbarungen gegenüber den Bürgern. Hier steht Amtsleiter Ralph Müller bisher öffentlich im Wort: ‚Auf der Mittelmole ist noch nichts in Beton gegossen. Wir sind hier erst ganz am Anfang‘“, mahnt Heiko Schulze, Sprecher der Interessengemeinschaft Alter Fährhafen Warnemünde, IG.
Genau wie Wiro-Chef Ralf Zimlich verweist die Stadtverwaltung auf die Mitverantwortung der Bürger und dass der Erhalt der beiden Wohnhäuser durch die Öffentlichkeit bislang nicht explizit gefordert wurde. Die IG sieht darin einen deutlichen Beleg dafür, wie durch die sogenannte „Bürgerbeteiligung“ die Meinung manipuliert wird: „Es wurde in keinem Workshop thematisiert, was mit diesen Häusern geschehen soll. Also hat sich auch niemand dazu geäußert“, entgegnet Schulze.
Zu erwartende Probleme in Hinblick auf eine mögliche Wohnbebauung auf der Mittelmole und vorhandene Immissionen wurden dagegen schon sehr häufig angesprochen und so reagiert Schulze verwundert, dass es in der Stellungnahme der Stadt Rostock nun heißt: „Die beiden Häuser liegen zudem in einem Bereich, in dem Wohnen auf Grund der Immissionen der Schifffahrt und des Verkehrs gesunden Wohn- und Lebensverhältnissen widerspricht.“
In vielen Diskussionsrunden wurde die Luftverschmutzung durch die Schifffahrt als ein genereller Ausschlussgrund für eine Wohnbebauung auf der Mittelmole benannt.
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