Für den einen oder anderen ist das Parken vor dem Rewe-Einkaufsmarkt an der Warnemünder Ortseinfahrt zu einer beliebten und vor allem sparsamen Alternative geworden. Eigentlich ist das Parken dort den Kunden vorbehalten. Diese müssen eine Parkscheibe hinterlegen und dürfen für eine Stunde kostenfrei vor dem Markt stehen. Mittlerweile hat sich das Gefüge verändert und immer mehr Langzeitparker, wie Strandbesucher, Studenten, Anwohner oder Arztbesucher, blockieren immer häufiger die Flächen.
Das wird sich schon in Kürze ändern. Ab sofort finden all diejenigen Fahrzeugführer, die keine Parkscheibe eingestellt haben oder die zulässige Parkzeit überschritten haben, einen Brief mit Muster-Überweisungsträger und Parkscheibe an ihrer Windschutzscheibe – als moderate Abmahnung sozusagen. Der Rewe-Marktleiter wusste sich nicht anders zu helfen und beauftragte die Fair Parken GmbH aus Düsseldorf mit der Parkplatzaufsicht. Ab der kommenden Woche ist die Schonfrist vorüber und es wird eine Vertragsstrafe von 19,90 Euro erhoben. Und so wird das vermeintlich günstige Parkplatz-Schnäppchen zu einer richtig teuren Angelegenheit.
Foto: MaP
Kommentieren Sie den Artikel
Sie erwähnen in Ihrem Artikel nicht, dass die Vertragsstrafe nur ein leere Drohung ist. Denn die Firma Fair Parken kann die Vertragsstrafe nicht einklagen, siehe dazu:
http://www.kanzlei-hollweck.de/2014/10/01/ist-der-strafzettel-einer-privaten-parkplatzkontrolle-rechtm%C3%A4%C3%9Fig/