Corona-Krise: So will MV das öffentliche Leben langsam wieder hochfahren


16. April 2020

Da sind sie also, die lang herbeigesehnten ersten Lockerungen der staatlich verordneten Corona-Restriktionen. Nach intensiven Gesprächen von Bund und Ländern am gestrigen Nachmittag stehen auch die Rahmenbedingungen für Lockerungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern. Als das Bundesland mit den geringsten Fallzahlen – der Ansteckungswert liegt aktuell bei 0,6 – soll auch hier das öffentliche Leben behutsam wieder hochgefahren werden. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig äußerte sich noch gestern Abend zu den geplanten Lockerungsmaßnahmen in „ihrem“ Bundesland:

Man setze auf vorsichtige Lockerungen in Verbindung mit weiteren Schutzmaßnahmen. Deshalb bleibe es auch grundsätzlich beim Kontakt- und Einreiseverbot. Gleichzeitig will die Landesregierung jedoch das wirtschaftliche und soziale Leben langsam wieder hochfahren. „Wir beginnen mit dem Einzelhandel, der bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern ab dem kommenden Montag wieder geöffnet werden darf. Darüber hinaus werden wir Bau- und Gartenmärkte vorziehen. Sie dürfen schon ab Samstag wieder öffnen“, informierte Schwesig. Die Ministerpräsidentin schränkte gleichzeitig ein, dass die angekündigten Öffnungen nur mit begleitenden Schutzmaßnahmen möglich seien. Dazu gehörten die weitere Beachtung der Abstandsregeln und die Beschränkung der maximalen Kundenzahl pro Quadratmeter Verkaufsfläche. Außerdem werde im Einzelhandel und bei Nutzung des ÖPNV das Tragen von „Alltagsmasken“ dringend empfohlen. Diese herkömmlichen Stoffmasken seien mittlerweile in vielen Geschäften erhältlich. Für Friseure, die ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, gelte hingegen eine Maskenpflicht. Sie müssen sogar medizinische Schutzmasken tragen. Schulen dürfen ab dem 27. April zumindest für die Klassenstufen 10 bis 12 wieder öffnen. Kita- und Grundschulkinder müssen weiterhin zu Hause bleiben – hier werde die Notfallbetreuung ausgeweitet.

Von den Lockerungen ausgeschlossen bleiben dagegen sämtliche Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe des Landes. Sie dürfen bis mindesten Anfang Mai keine Gäste empfangen. Diese Entscheidung stößt beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) auf Kritik: „Unsere Betriebe waren die ersten, die geschlossen wurden, und sind nun die letzten, die wieder öffnen dürfen“, erklärt Präsident Guido Zöllick. Er betonte, dass das Gastgewerbe alles akzeptiert, was gesundheitspolitisch geboten sei. Allerdings müssten alle Maßnahmen nachvollziehbar und begründet sein. Um eine Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes und Massenarbeitslosigkeit zu verhindern, sei ein sofortiges Rettungspaket für die Branche zwingend erforderlich. Das sei zum einen die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für gastronomische Umsätze auf sieben Prozent und zum anderen die Bildung eines Rettungs- und Entschädigungsfonds für das gesamte Gastgewerbe. „Es darf nicht sein, dass Deutschlands Gastgeber nur mit einer hohen Verschuldung aus der Krise gehen, sollten sie sie überhaupt überstehen, und keine Entschädigung erhalten“, so Zöllick.

Eine weitere „Großbaustelle“ bleibt das Veranstaltungssegment im Land: Großveranstaltungen – eine Definition, was damit konkret gemeint ist, steht noch aus – bleiben vorerst bis zum 31. August untersagt. Städtische Top-Events, wie die Warnemünder Woche und Hanse Sail wurden bereits im Vorfeld auf das kommende Jahr verschoben. Was aber ist mit den privaten Veranstaltungsagenturen und den vielen Künstlern. Bar jeder Interessenvertretung laufen sie Gefahr, während des Corona- Shutdowns durch das Raster zu fallen.

Noch heute Nachmittag will das Kabinett in Schwerin alle Einzelheiten besprechen, um für die Corona-Krise einen sogenannten „MV-Plan“ auszuarbeiten.

Update 23. April 2020: In Mecklenburg-Vorpommern meldete das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) heute 659 Corona-Fälle, von denen 92 im Krankenhaus behandelt werden – 17 davon auf einer Intensivstation. In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden 75 Menschen positiv auf das Virus getestet.

Update 17. April 2020: Nach Veröffentlichung des „MV-Plan“ steht nun fest, dass auch die Außenbereiche der Zoos und Sportplätze sowie Bibliotheken und Archive wieder öffnen dürfen. Versammlungen mit bis zu 50 Personen sind im Außenbereich ebenfalls gestattet. Das Besuchsverbot in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen gilt auch weiterhin. Die Theatersaison ist in Mecklenburg-Vorpommern beendet.

Update 17. April 2020: Ab dem 27. April ist bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Taxis das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verpflichtend. Eine einfache Stoffmaske oder ein Tuch sind ausreichend.

Foto: Taslair


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UWS - 16.04.2020 um 19:05 Uhr
Bund und Landesregierungen zeigen mit diesen richtigen Entscheidungen großen Mut und verdienen dafür außerordentlichen Respekt. Die Gesundheit der Menschen muss immer Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen. Dazu kann man nur gratulieren. Egoismus, Jammern und Nörgeln ist völlig unangebracht.
Im Übrigen werden nun Nebeneffekte sichtbar, über die man in Zukunft nachzudenken hat:
Die meisten Warnemünder sind glücklich über die Leere im Ort; und siehe da ....es gibt für Warnemünder sogar ausreichend Parkraum.
Bleibe Sie gesund.
Schorschi - 16.04.2020 um 13:34 Uhr
Was für ein Irrsinn und riesen Sauerei, das Einreiseverbot im Alleingang aufrecht zu erhalten! Da werden 800m2 Märkte geöffnet und ich darf mein selbstgenutztetes Zweitwohnungseigentum, für das ich Grund- und Zweitwohnungssteuer sowie horrende Kurtaxe bezahle, nicht aufsuchen. Fehlt nur noch, das ich von der Gemeinde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erhalte, weil der Garten nun ungepflegt ist und nicht mehr ins Ortsbild passt. Hier läuft so einiges schief im Staate, Grundrechte werden mit Füßen getreten und Entscheidungen in Unverhältnismäßigkeit gefällt!
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