Warnemünder lehnen Verkauf des Teepott-Grundstücks ab


14. März 2018

Der von der Friedemann Kunz Familienstiftung an die Stadt Rostock gestellte Antrag auf Kauf der gut 3.600 Quadratmeter großen Fläche unterhalb von Teepott und Pavillon wurde im Warnemünder Ortsbeiratssitzung durchweg kritisch bewertet. Als Vertreter des Scanhaus-Marlow-Imperiums wagte sich gestern Arno Pöker in die „Höhle des Löwen“, um unter dem Titel „Warnemünde gewinnt“ den Kaufantrag mit einer umfangreichen Fotodokumentation der festgestellten Bauwerksschäden zu untermauern.

Das Warnemünder Wahrzeichen befindet sich im Besitz der Stiftung und gilt nach deren Aussage als dringend sanierungsbedürftig. Man sei bereit 20 Millionen Euro für eine notwendige Grundsanierung zu investieren, wenn man im Gegenzug auch das in Erbbaurecht befindliche Grundstück am Strand hinzukaufen dürfe, lautete die klare Ansage (DWM berichtete). Der ehemalige Rostocker Oberbürgermeister und heutige Geschäftsführer der R. Kossow & Levermann Immobilien Verwaltungs GmbH, eine Tochter der Familienstiftung, macht nochmals unmissverständlich klar, dass der Grundstücksankauf „alternativlos“ sei und dass anderenfalls keine Sanierung stattfinden könne: „Wir werden sonst einen weiteren Verfall des Teepotts erleben“, so Pöker, der in dem Zusammenhang eine „sukzessive Schließung der dort befindlichen Nutzungseinheiten“ ankündigt. Im Klartext lautet der Plan-B demnach: Die im Teepott befindlichen Geschäfte und Restaurants müssten schließen.

Für die meisten der anwesenden Warnemünder erschließt sich auch im Laufe der folgenden Diskussion nicht, weshalb die Sanierung nur mit einem Grundstückskauf einhergehen kann. Der bestehende Erdbaurechtsvertrag sei bei den Banken schließlich genauso viel wert und man wolle die Strandgrundstücke auch für kommende Generationen uneingeschränkt erhalten. Zudem wird hinterfragt, weshalb die beim Nichtkauf eingesparte Summe nicht ins Bauwerk gesteckt würde. Auch vermuten viele einen direkten Zusammenhang mit dem ungeliebten Dünenparkhaus. Letzteres verneint Pöker gleich mehrfach. Dies ließe sich, genauso wie ein Vorkaufsrecht für die Stadt Rostock bei einer eventuellen späteren Veräußerung, auch vertraglich festhalten.

Doch  ein unangenehmer Beigeschmack bleibt, zu oft hatten die Warnemünder in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen machen müssen. Kaum jemand mochte ernsthaft glauben, dass ein so erfahrener Bauunternehmer wie Friedemann Kunz, sich nicht vorab ein Bild über den Zustand des denkmalgeschützten Hyperschschalenbaus gemacht hat. „Wenn man eine 50 Jahre alte Immobilie kauft, dann weiß man, dass es kein Neubau ist und dass Investitionen fällig werden und es war von Beginn an klar, dass die Strandflächen unverkäuflich seien. So geht das nicht“, wundert sich nicht nur Beiratsmitglied Axel Tolksdorff, der die Bedingung „Sanierung nur bei Grundstückskauf“ als unseriös einstuft und gleichzeitig vor den Folgen von Präzedenzen warnt: „Auf eine Ausnahmeregelung könnten sich auch andere Investoren berufen.“ Der Beiratsvorsitzende Alexander Prechtel verweist zudem auf den Erbbaurechtsvertrag, in dem als Zielstellung der Erhalt des Teepotts festgeschrieben steht.

Ein Grundkonzept zur Sanierung des Teepotts gibt es noch nicht. „Wir rechnen aktuell mit einer Investition von 13 bis 15 Millionen Euro. Hinzu kommen noch der daneben befindliche Pavillon, die Planungskosten und der Grundstückskauf“, rechnet Arno Pöker vor. Eine wirtschaftliche Nutzung sei danach nicht mehr möglich, denn die Pachteinnahmen würden nicht ausreichen. Unklar ist bislang, wie eine künftige Nutzung des Rundbaus im Falle einer Sanierung aussehen wird. Pöker verweist auch in dieser Sache auf die ausstehende Gesamtkonzeption, welche man aber erst nach Kaufzusage in Auftrag geben wolle.

Im Jahr 1996 fasste die Rostocker Bürgerschaft den Beschluss, dass keine städtischen Flächen im ufernahen Bereich verkauft werden dürften. Arno Pöker war seinerzeit Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock und trug den Beschluss mit. Beim Verkauf der Flächen, auf der das heutige a-ja Resort steht, wurde bereits eine erste Ausnahme gemacht. Man wollte damit die Standortentwicklung rund um das Pleite-Spaßbades „Samoa“ ermöglichen.

Foto (Archiv): Holger Martens


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