Warnemünde: Ortsbeirat diskutiert neue Parkgebührenordnung


13. September 2018

Parken in Warnemünde wird teurer. Die neue Parkgebührenordnung der Hansestadt Rostock – sie betrifft ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen und nicht die privaten Parkplätze und -häuser – wird derzeit in allen Ortsbeiräten vorgestellt. Am Dienstag wurde das Thema in Warnemünde diskutiert, denn auch hier stehen weitreichende Veränderungen an.

Erklärtes Ziel der Erhöhung ist, dass noch mehr Menschen ihr Auto stehen lassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder per Fahrrad ins Ostseebad kommen. Darüber hinaus soll der Parksuchverkehr reduziert werden. Im Zwiebelschalenprinzip, also in Abhängigkeit von der Entfernung zu stark nachgefragten Zielen, sollen die Gebühren gestaffelt und dem „Wert“ des Parkraumes angepasst werden. Einfach gesagt: Je dichter dran, desto teurer wird’s.

Das betrifft vor allem die Hotspots von Warnemünde, für die eine neue Parkzone „W“ eingeführt wird. Im Ortskern, begrenzt durch die Seepromenade, Am Strom, Am Bahnhof, Zum Zollamt, Lortzingstraße, An der Stadtautobahn, Friedrich-Barnewitz-Straße, Wiesenweg, Weidenweg und Parkstraße (siehe Anlage), sind danach in der Sommersaison künftig 3 Euro und in den Wintermonaten 1 Euro pro Stunde fällig. Zu zahlen von 8.00 bis 19.00 Uhr. Im Ostseebad regt sich Widerstand und der Ortsbeirat hat Nachbesserungsvorschläge ausgearbeitet: „Mit 3 Euro würde der Höchstsatz an Parkgebühren in Deutschland erreicht. Das ist nicht angemessen“, sagt der Vorsitzende, Alexander Prechtel, der 2 Euro für angemessen hält. Der Warnemünder sieht auch keinen Grund dafür, weshalb der Höchstsatz in Warnemünde 50 Prozent über dem in der Rostocker Innenstadt liegen soll. Zwar sei die Zahl der verfügbaren Parkplätze in der Hauptsaison im Seebad noch geringen, aber dafür gäbe es im Ortszentrum auch keine privaten Parkhäuser. Der Beirat fordert außerdem, dass der Tageshöchstsatz auf 20 statt 33 Euro festgesetzt wird. Die im Entwurf vorgesehene Regelung fordere nämlich zum Rechtsbruch auf: „Nach Nummer 63 des Bußgeldkatalogs beträgt der gesetzliche Höchstsatz 30 Euro. Demnach ist die bewusste Missachtung der Parkgebühr für einen vollen Tag kostengünstiger, als die Zahlung der ordnungsgemäßen Parkgebühr, die 33 Euro betragen würde“, so Prechtel, der außerdem fordert, dass der Saisonbegriff vom ersten Osterferientag bis zum letzten Herbstferientag in einem deutschen Bundesland ausgeweitet wird.

Eine weitere Idee und in anderen Städten längst etabliert, ist die Einführung der so genannten „Brötchentaste“ auf dem Parkplatz Kirchenplatz und gegebenenfalls auch in der Mühlenstraße. Dort könnte für kurze Einkäufe mit maximal 15 Minuten Parkdauer eine ermäßigte Gebühr in Höhe von 20 Cent erhoben werden. Gerade die Einwohner von Diedrichshagen seien auf die Versorgung in Warnemünde angewiesen und müssten aufgrund der Entfernung mit dem Auto fahren, argumentierte der Beiratsvorsitzende. „Den Bürgern abzuverlangen, dass sie mehr Geld für ihr Parkticket ausgeben als möglicherweise für den Frühstückseinkauf, ist nicht zu vermitteln.“ Dasselbe gelte für Urlauber, die eine Ferienwohnung angemietet haben und Selbstversorger seien. Die Regelung habe sich in anderen Städten bewährt und man sollte sie deshalb auch in Warnemünde ausprobieren. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen hat der der Ortsbeirat Warnemünde die neue Parkgebührenordnung bestätigt.

Es handelt sich um die erste Anpassung der Parkgebühren seit 2006. Die Rostocker Bürgerschaft soll am 17. Oktober darüber befinden.


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