Präsident der Bürgerschaft kritisiert Umsetzung des Beschlusses zur Beplanung der Mittelmole


24. November 2015

Der Protest bezüglich der Durchführung des Bürgerforums „Aktualisierter Funktionsplan Mittelmole“ am 19. November, ausgelöst durch das Bürgerschaftsmitglied Helge Bothur und die Interessengemeinschaft Alter Fährhafen, bleibt nicht folgenlos. In einem Schreiben an das Verwaltungsoberhaupt drückt jetzt auch der Bürgerschaftspräsident, Dr. Wolfgang Nitzsche, sein Unbehagen zum nichtumgesetzten Bürgerschaftsbeschluss 2014/AN/0070 „Beplanung der Mittelmole vom 1. Oktober 2014“ aus. Er bittet den Bürgermeister, Roland Methling, um Prüfung, inwieweit der Beschluss in den aktualisierten Funktionsplan Mittelmole eingeflossen ist. „Es handelt sich keinesfalls um einen Prüfauftrag, denn für die Fortführungen der Planung, die bisher mit dem Aufstellungsbeschluss vorgenommen wurden sind Kriterien festgelegt worden. Kriterien sind im allgemeinen Sprachgebrauch verbindliche Festlegungen für einen bestimmten Sachverhalt. Als solche bitte ich diese auch anzuwenden“, unterstreicht Nitzsche in seinem Anschreiben.

Die verbindlichen Kriterien wurden im Bürgerschaftsbeschluss folgendermaßen ausformuliert:

  1. Beschränkung der Wohnnutzung auf maximal 300 Wohneinheiten, die im nordwestlichen Teil der Mittelmole anzusiedeln sind;
  2. keine Wohnbebauung im südwestlichen Teil der Mittelmole zwischen Gleisanlage und Alter Strom;
  3. Beschränkung der Gebäudehöhe auf der westlichen Seite auf 3, auf der östlichen Seite auf maximal 4 Geschosse;
  4. Maßvolle Bebauungsdichte und großzügige Freiflächen;
  5. Keine „Landmarke“ auf der Mittelmole, die die derzeitige Silhouette nachhaltig verändert
  6. Schaffung eines ganzjährig nutzbaren, mulifunktionalen Veranstaltungsraumes für 200 Personen;
  7. Weitgehende Beschränkung der Kreuzfahrtschiffbedingten Einzäunung der östlichen Kaikante der Mittelmole auf den südlichen Teil;
  8. Beplanung eines weiteren Großschiffliegeplatzes im Bereich des gegebenenfalls umzugestaltenden Werftbeckens;
  9. strikte Beachtung der Sichtbeziehungen und Sichtachsen zwischen Altem Strom und Seekanal
  10. Schaffung einer Seebadtypischen Gebäudeästhetik, die sich von austauschbarer „Würfelarchitektur“ (wie z.B. Molenfeuer oder Friedrich-Franz-Bahnhof) deutlich unterscheidet und die auch den Vorgaben der Energiewende und ihrer Zielvorgaben bis 2015 entspricht.

Und was dem Präsidenten besonders wichtig ist: Die Bürgerbeteiligung ist explizit nochmals hervorgehoben worden, sodass die Einbeziehung des Ortsbeirates und der Bürger über verschiedenste Formen der Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls als beschlossenes Kriterium gilt.

Die Besucher des Bürgerforums im Kurhaussaal am letzten Donnerstag konnten sich ein Bild machen, inwiefern diese Festlegungen auch eingehalten wurden. „Unterm Strich verstärkt sich der Eindruck, dass es dem Stadtplanungsamt in Sachen Mittelmole, entgegen allen Beteuerungen, nicht um eine echte Bürgermitsprache geht. Stattdessen verhärtet sich die öffentliche Wahrnehmung, dass der Dienstauftrag des Verwaltungschefs und die Wünsche des Eigentümers sogar über den gefassten Beschlüssen der Rostocker Bürgerschaft stehen und dementsprechend durchzusetzen sind. Das ist nicht nur ein Affront gegen demokratischen Spielregeln, sondern vor allem gegen die Bürgerschaft und das Vertrauen der Rostocker in das städtische Parlament“, sagt Heiko Schulze von der Interessengemeinschaft Alter Fährhafen.


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