Jagdfieber in der Rostocker Heide


06. März 2014

Das Stadtforstamt Rostock bietet auch für das Jagdjahr 2014 / 2015 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Alle interessierten Waidmänner und -frauen können dafür ab sofort  Jagderlaubnisscheine erwerben. Dabei ist die Rostocker Heide ein sehr attraktives Jagdgebiet mit Konzentration auf das Naturerlebnis.

Seit 28. Februar 2014 werden entgeltliche Jagderlaubnisscheine – so genannte Begehscheine – für  das Jagdjahr 2014/2015 ausgeschrieben. Diese berechtigen den Inhaber dazu, in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Die Genehmigungen können in der Regel jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss erreicht wird. Der den Pirschbezirken zugeordnete Abschuss umfasst die vier hier heimischen Schalenwildarten Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild und ist zahlenmäßig nur durch den Gesamtabschussplan begrenzt.

Das Stadtforstamt bietet mit den Begehscheinen unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an Gemeinschaftsjagden wie der jährlichen Hubertusjagd und Revierjagd, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur und eine reibungslose Wildvermarktung – das Wildbret kann nämlich auch erworben werden. Außerdem bietet das Amt jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen. Die Verantwortlichen weisen darauf hin, dass für die Jagdausübung in den städtischen Forsten ausschließlich bleifreie Munition zugelassen ist.

Die entsprechenden Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen einschließlich Übersichtskarte und allgemeiner Vergabebedingungen können noch bis zum 21. März 2014 im Internet, unter www.rostock.de/Ausschreibungen, im Stadtforstamt (18182 Rostock, Wiethagen 9 b, Telefon 038202 4040) und bei der Unteren Jagdbehörde (Stadtamt, 18059 Rostock, Charles-Darwin- Ring 6, Telefon 0381 381-3242, eingesehen werden. Über das Stadtforstamt können auch Führungen vor Ort zu einzelnen Jagdgebieten vereinbart werden.

Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag entsprechend den im Katalog genannten Bedingungen im Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock bis spätestens 21. März 2014 um 12 Uhr einreichen.

Foto: Erika Schulz


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